EU-weite Tätigkeit von Tierärzten in Planung

Am 18.01.2017 hat sich der Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Änderung der Bundes-Tierärzteordnung ausgesprochen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierten die Ausschussmitglieder für eine Annahmeempfehlung im Plenum. Weil Tierärzte zunehmend EU-Grenzen überschreitende Dienstleistungen erbringen, soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten erleichtern und die Standards der Mindestausbildung regeln. Die Anpassungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und bei der Zusammenarbeit der Behörden mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) sollen auf Grundlage der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.11.2013 erfolgen. War bisher die Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems für den Informationsaustausch innerhalb der EU freiwillig, soll dies in Zukunft verpflichtend sein. Zudem soll das IMI-System den Behörden als EU-weiter Vorwarnmechanismus über standesrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen zur Kontrolle der Berufstätigkeit der Veterinäre dienen. Darüber hinaus soll das System die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antrags- oder Meldeunterlagen schaffen. Der Gesetzentwurf bereitet außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Einführung eines europäischen Berufsausweises für Veterinäre vor. Die Änderung des Inhaltes der tierärztlichen Mindestausbildung soll jedoch nicht durch die Bundes-Tierärzteordnung, sondern auf der Grundlage der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen.

 

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