Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetztes VerbrKrG sind auch auf Existenzgründer anwendbar. Damit bedarf beispielsweise ein Leasingvertrag der Schriftform. Fehlt die Schriftform ist der Vertrag nichtig.
OLG Rostock, Urteil vom 5.7.2005, Az.: 3 U 191/04
[gefunden via Recht und Alltag]