Verbraucherschutz in der Telekommunikation

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind neben Regulierungsvorschriften für breitbandige Telekommunikationsnetze insbesondere auch einige neue verbraucherpolitische Regelungen.

Insbesondere bezweckt der Gesetzesentwurf den Schutz jugendlicher Anwender vor Überschuldung bei der Inanspruchnahme von Mobilfunkdiensten (z. B. für Klingeltöne). Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb u.a. ein jederzeitiges Kündigungsrecht für Abonnementdienste eingeführt. Mit dem Ziel, mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, werden im Übrigen die Vorgaben über Preisangaben (umfassende Preisangabepflichten bei Werbemaßnahmen in TV, Zeitungen usw.) und Preisansagen sowie die Informationsverpflichtungen über Vertragsbedingungen verbessert.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll Ende des Jahres in Kraft treten.

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