Die liebe Nachbarschaft. Doch gegen lang gepflegte Traditionen ist auch sie machtlos, manchmal zumindest.
So etwa in einem Fall des Landgerichts Coburg, in dem zwei Nachbarn die Veranstaltung eines Johannisfeuers wegen zu großer Lärm-, Rauch- und Qualmbelästigung verbieten lassen wollten. Doch das Landgericht entschied anders: Dieses jährlich einmalige historische und kulturelle Ereignis sei von großer kommunaler Bedeutung. Das Interesse der Dorfgemeinschaft, die Johnnisfeier samt Feuer durchzuführen, überwiege das nachbarschaftliche Schutzbedürfnis. Vorübergehende Unannehmlichkeiten wie Rauch und Lärm seien daher hinzunehmen. Auch das Argument, von dem Feuer gehe eine Brandgefahr für das Nachbarhaus aus, ließ das Gericht nicht gelten: Zur Vorbeugung einer Brandgefahr stehe, so das Landgericht Coburg, die Feuerwehr bereit.
Schön, daß auch Gerichte immer wieder mit gesundem Menschenverstand urteilen.
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 23. Juni 2005, Az: 41 T 89/05)