Neue Regelungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht in Teilbereichen neu geregelt werden. Das Gesetz wird im September abschließend im Bundesrat beraten. Stimmt auch der Bundesrat zu, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Steuerpflichtige können dann wählen, ob sie für das Steuerveranlagungsjahr 2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in Anspruch nehmen.

Das Gesetz bringt unter anderem folgende Änderungen:

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke bzw. 10 % für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
  • Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug.
  • Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
  • Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
  • Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 ?.
  • Erleichterter Spendennachweis bis 200 ?.

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