Verkauft die öffentliche Hand ein Grundstück zum Zwecke der Ansiedlung von Familien zu günstigen Konditionen und vereinbart sie ein Wiederkaufsrecht, um die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und Bodenspekulationen zu verhindern, kann dieses Wiederkaufsrecht nach einem Urteil des Bundesgerichtshof mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Juli 2006 – V ZR 252/05