5 Bundesfinanzdirektionen

Am 1. Januar 2008 tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft. Damit ist die Grundlage für die Errichtung von neuen Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung geschaffen worden. Zum 1. Januar 2008 werden fünf Bundesfinanzdirektionen mit Sitz in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstrasse und Nürnberg errichtet. Die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Nürnberg und Köln mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe, und Koblenz werden zum 31. Dezember 2007 aufgelöst.

Der Bund zieht sich damit aus den Oberfinanzdirektionen zurück, die in einigen Bundesländern noch als gemeinsame Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und der Finanzverwaltungen der jeweiligen Länder bestanden. Die Präsenz der Zollverwaltung auf Ortsebene ist auch weiterhin mit 43 Hauptzollämtern erforderlich. Ein Personalabbau ist mit der Umstrukturierung nicht verbunden.

Mit der Reform wird der dreistufige Verwaltungsaufbau beibehalten. Die Hauptzollämter (HZÄ) werden gestärkt, indem auf der Ortsebene die operativen Aufgaben konzentriert werden und die HZÄ die Verantwortung für Abläufe und Ergebnisse erhalten. Die Bundesfinanzdirektionen setzen die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen um und unterstützen die HZÄ bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.

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