Änderung der Kombinierten Nomenklatur

Mit der jetzt im Amtsblatt veröffentlichen Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 hat die EU-Kommission die dem Gemeinsamen Zolltarif zugrunde liegende Kombinierte Nomenklatur modernisiert und ihre Struktur angepasst. Hintergrund dieser Änderungen ist die zwischenzeitlich geänderten Anforderungen im Bereich von Statistik und Handelspolitik sowie das Nachvollziehen von zwischenzeitlich eingetretenen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie von Entwicklungen im Rahmen internationaler Verpflichtungen.

Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 vom 27. Oktober 2005

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