Seit dem 01.11.2005 können die Antragsformulare für Ausfuhrgenehmigungen elektronisch ausgefüllt werden. Die Antragsformulare finden sich in der Rubrik „Bund Online 2005“ auf der Internetpräsenz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Vor der ersten Antragstellung ist allerdings eine Online-Registrierung beim BAFA erforderlich, da der Zugriff auf die Formulare geschützt ist.
Ganz online funktioniert die Antragsteller allerdings immer noch nicht: Die ausgefüllten Antragsformulare müssen Sie noch ausdrucken und unterschrieben und dann, ergänzt mit den sonstigen Antragsanlagen, auf dem Postweg zur Bearbeitung an das BAFA senden.