Am 5. Februar 2007 wurde in Manama ein deutsch-bahrainischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag unterzeichnet. Beide Seiten wollen den Vertrag möglichst rasch ratifizieren.
Der Vertrag schafft für Investoren beider Länder einen umfassenden, langfristig berechenbaren völker?rechtlichen Rechtsschutz, in dem er insbesondere freien Kapital- und Ertragstransfer, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten, wertgerechte Entschädigung und Rechtsweg?garantie bei Enteignungsmaßnahmen sowie den direkten Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Investitionsstreitigkeiten garantiert.
Das Bestehen eines Investitionsförderungs- und -schutzvertrages ist auch grundsätzliche Vor?aussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des Bundes gegen nicht-kommerzielle Risiken.
Zur Zeit sind insgesamt 120 bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.