Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Republik Tansania Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (abweichende Farbe). Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen bis zum 30. November 2005 zugestimmt.
Derartige Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die nach dem 30. November 2005 ausgestellt werden, können nicht mehr als Präferenznachweise anerkannt werden.