Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1613/2000 der Kommission wird Laos für bestimmte Textilwaren eine mengenmäßig begrenzte Abweichung von den Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems der Gemeinschaft gewährt. Diese zunächst bis Ende 2006 geltende Regelung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1806/2006 der Kommission vom 07. Dezember 2006 erneut verlängert, diesmal bis zum 31. Dezember 2008.
Die Einzelheiten zur Art der Abweichung von den Ursprungsregeln, zum Warenkreis für den die Abweichung gewährt wird und den sonstigen Voraussetzungen, sind der Verordnung (EG) Nr. 1613/2000 der Kommission vom 24. Juli 2000 zu entnehmen.