Die Absicherung von Finanzkrediten für kurzfristige Exportgeschäfte kann ab 1. Januar 2008 mit einer Revolvierenden Finanzkreditdeckung erfolgen. Die Einführung dieses neuen Produkts hat der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA) auf seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 beschlossen. Diese Sammeldeckung zu Finanzkreditkonditionen im Kurzfristgeschäft sichert die Finanzierung von laufenden Lieferungen eines deutschen Exporteurs an einen bestimmten ausländischen Geschäftspartner ab.
Die Bank gibt dem deutschen Exporteur für seine Ausfuhren an einen ausländischen Kunden eine Finanzierung, die sich in der Höhe an die jeweils gelieferten Werte anpasst (Finanzkredit). Diesen Kredit sichert die Bank über die neue Deckungsform ab. Der Exporteur meldet die Art der gelieferten Waren und Umsätze an die Bank. Die Bank teilt dem Bund die daraufhin erfolgte Auszahlung aus dem Finanzkredit mit, die auf den vom Bund erteilten Höchstbetrag angeschrieben wird. Sobald die Zahlung des ausländischen Kunden an die Bank erfolgt ist, wird der Höchstbetrag in entsprechendem Umfang wieder frei. Dieses Verfahren garantiert eine einfache und effiziente Abwicklung.
Da mit dem Versandtermin bereits der Schutz dieser Hermesdeckung greift, kann der Exporteur auf eine Auszahlung durch die Bank vertrauen. Zudem verpflichtet sich die finanzierende Bank, den Kreditvertrag mit dem Exporteur nicht ohne die Zustimmung des Bundes zu kündigen. Die regelmäßigen Zahlungen nach jeder Lieferung entlasten direkt die Kreditlinie des Exporteurs.
Die Konditionen für Finanzkredite wie der Selbstbehalt von 5 Prozent und die kürzeren Karenz- und Schadenbearbeitungsfristen werden auf die neue Revolvierende Finanzkreditdeckung übertragen. Das Entgelt für die Revolvierende Finanzkreditdeckung entspricht den Sätzen für kurzfristige Einzeldeckungen.