Heute ist die Verordnung der Europäischen Kommission erschienen, mit der ab dem 14. September 2005 die in den Zolllagern blockierten Textilimporte aus China für den freien Verkehr abgefertigt werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann jetzt wieder die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen ausstellen.
VO (EG) Nr. 1478/2005, Amtsblatt der Europäischen Union (L 236/3)