Kindertextilien aus China

Die Europäische Kommission hat für die Einfuhr von Waren der Kategorie 4 (Textilien und Bekleidung) mit Ursprung in der Volksrepublik China eine Sonderregelung für Kinderkleidung eingeführt. Außerdem ist es nunmehr möglich, für bestimmte Textil- und Bekleidungswaren mit Ursprung in der Volksrepublik China Einfuhrgenehmigungen gegen Vorlage einer von den zuständigen Behörden in China ausgestellten Handarbeitsbescheinigung zu erteilen. Die Einfuhrausschreibungen für Textilwaren und Bekleidung für das Kalenderjahr 2005 vom 26. November 2004 (BAnz. Nr. 240a vom 17. Dezember 2004) wurden mit sofortiger Wirkung entsprechend angepaßt.

Die geänderten Bestimmungen finden sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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