Der EU-Rat hat die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung
der Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung geändert. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates über Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, der Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung und Formblättern EUR.2 sowie der Erteilung bestimmter Zulassungen als anerkannter Ausführer gemäß den Vorschriften über Präferenzregelungen im Handel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und bestimmten Ländern sind Vorschriften für die ordnungsgemäße Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen bei Warenausfuhren aus der Gemeinschaft im Rahmen ihrer präferenziellen Handelsbeziehungen
mit bestimmten Drittländern festgelegt worden.
1997 ist ein System der paneuropäischen diagonalen Ursprungskumulierung zwischen der Gemeinschaft, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakei, Island, Norwegen und der Schweiz (einschließlich Liechtenstein) eingeführt worden, das 1999 auf die Türkei ausgedehnt wurde. Am 1. Mai 2004 sind die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei der Europäischen Union beigetreten.Auf der Tagung der Europa-Mittelmeer-Handelsminister im März 2002 in Toledo kamen die Minister überein, dieses System auf die anderen Mittelmeerländer, außer der Türkei auszudehnen, die an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer auf der Grundlage der auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz vom 27. und 28. November 1995 angenommenen Erklärung von Barcelona teilnehmen. Auf der Tagung der Europa-Mittelmeer-Handelsminister vom 7. Juli 2003 in Palermo verabschiedeten die Minister
in Hinblick auf eine solche Ausdehnung ein neues Modell eines Paneuropa-Mittelmeer-Protokolls zu den Europa-Mittelmeer-Abkommen, das den Begriff der ?Ursprungserzeugnisse? und die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit betraf. Aufgrund des Ergebnisses der Sitzung des Gemischten Ausschusses EG ? Färöer/Dänemark vom 28. November 2003 wurde vereinbart, auch die Färöer in das System der diagonalen Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung einzubeziehen.
Beschlüsse des jeweiligen Assoziationsrates oder Gemischten Ausschusses zur Aufnahme des neuen Paneuropa-Mittelmeer-Protokolls in die Europa-Mittelmeer-Abkommen und in das Abkommen zwischen der EG und den Färöern/Dänemark sind bereits erlassen worden oder werden noch erlassen. Die Anwendung dieses neuen Systems der diagonalen Kumulierung setzt die Verwendung neuer Arten von Präferenzursprungsnachweisen voraus, die in Warenverkehrsbescheinigungen
EUR-MED und Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED bestehen. Die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 sollte daher auch diese Arten von Präferenzursprungsnachweisen abdecken. Um eine genaue Bestimmung der Ursprungseigenschaft der Waren zu erlauben und eine Grundlage für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen in diesem neuen Zusammenhang zu schaffen, sollte die Lieferantenerklärung über den Präferenzursprung der Waren eine zusätzliche Erklärung umfassen, aus der hervorgeht, ob eine diagonale Kumulierung Anwendung gefunden hat und wenn
ja, zwischen welchen Ländern. Die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 wurde daher entsprechend
geändert.