Am 1. Dezember 2006 ist das bilaterale Präferenzabkommen zwischen der EU und Albanien in Kraft getreten. Dieses „interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der
Republik Albanien andererseits“ nebst SAA Protokoll Nr. 4 ersetzt für den Warenverkehr mit Albanien die durch die VO (EG) Nr. 2007/2000 beschlossenen einseitigen Zollpräferenzmaßnahmen.