Zwangsgelder wegen fehlender zusammenfassender Meldungen

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im vergangenen Jahr in 17.941 Fällen ein Zwangsgeld verhängt, weil Unternehmen versäumt haben, der Behörde die vierteljährliche „zusammenfassende Meldung“ über Lieferungen in EU-Staaten zu übergeben. Dabei sind Geldbußen in Höhe von 455.392 Euro festgesetzt worden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mitteilt. Im zweiten Quartal des Jahres 2005 seien 9.519 und im dritten Quartal 2005 34.306 zusammenfassende Meldungen nicht abgegeben worden. Die Regierung teilt mit, dass die Zahl der nach Ablauf der Abgabefrist nicht vorliegenden zusammenfassenden Meldungen generell hoch ist. So hätten im vergangenen Jahr 27,1 Prozent der Unternehmer an die Abgabe erinnert werden müssen, 2005 seien es 22,7 Prozent und 2004 18,5 Prozent gewesen. Erfahrungsgemäß würden aber nach der ersten Erinnerung etwa 80 Prozent der säumigen Unternehmer ihre zusammenfassende Meldung abgeben.