Zur „Familie“ der kraftfahrzeugtechnischen Berufe gehört auch das Zweiradmechaniker-Hand?werk, das sich insbesondere mit der Herstellung, der Instandhaltung und dem Umbau von motorisierten und nichtmotorisierten Zwei- und Dreirädern befasst. Auf Grund neuer handwerksrechtlicher Vorschriften wurden nun auch die Vorschriften für die Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk geändert.
Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Zweiradmechaniker-Handwerk galt dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurden in der Meisterprüfungsverordnung Wahlmöglichkeiten für das durchzuführende Meisterprüfungsprojekt geschaffen. Danach hat der Prüfling die Option, seine Meisterprüfung im Bereich der motorisierten oder im Bereich der nichtmotorisierten Zwei- oder Dreiradtechnik durchzuführen. Wie sich der Prüfling auch entscheidet, mit der bestandenen Meisterprüfung hat er den Nachweis erbracht, dass er die ganze Breite des Handwerks beherrscht.
Die neue Meisterprüfungsverordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferverordnung vom 24. Oktober 1995 ab.